
Wenn Pflegebewohner zu Schaden kommen, haften Einrichtungsträger nicht nur für individuelles Fehlverhalten, sondern für strukturelle Mängel in der Betriebsorganisation. Was Gerichte unter Organisationsverschulden verstehen, welche Fallkonstellationen in der Praxis besonders häufig auftreten und welche Rolle Pflegesachverständige dabei spielen, erläutern wir in diesem Fachartikel.
